Laura Keller Rechtsanwältin

Laura Keller Rechtsanwältin – Kunst. 429–436 StPO, in: Niggli Marcel Alexander/Heer Marianne/Wiprüchter Hans (Hrsg.), Kommentar zum Basler Strafgesetzbuch, 3. Aufl., Basel 2023

Aktuelle Entwicklungen im Verwaltungsstrafrecht, in: Jean-Richard-dit-Bressel Marc/Zollinger David (Hrsg.), Just Well Intented? – Vorsatz, Vorsatz und Schuld im Wirtschaftsstrafrecht, Zürich 2023, S. 105ff.

Laura Keller Rechtsanwältin

Depesche in selbständigen Einziehungsfällen des Verwaltungsstrafrechts, Diskussion der Entscheidung des Bundesstrafgerichts BV.2021_56, Forumpoenale 2023, S. 143 ff.

Rechtsanwalt Dominik Bachmann (*1983) Ist Für Koenen BauanwÄlte Am Standort Essen Tätig

Allgemeine Überprüfung in der Berufung: Ist die persönliche Verbindung des Festnahmerichters und des Prozessrichters zulässig?, in: Jeker Konrad/Held Thomas/Jeanneret Ivan (Hrsg.), Strafprozessrecht, Schweizer StPO 10 Jahre, Zürich/Genf 2022, S . 241. und so weiter.

Rechtsprechung zur aussergerichtlichen Kommunikation mit Zeugen als Voraussetzung für Befragungen im Rahmen einer internen Untersuchung, in: Jeker Konrad/Held Thomas/Jeanneret Ivan (Hrsg.), Strafprozessrecht, 10 Jahre Schweizer StPO, Zürich / Genf 2022 , S. 109 usw.

§ 66: Strafbarkeit des Einzelnen bei Regelverstößen, in: Pikó Rita/Uhl Laurenz/Licci Sara (Hrsg.), Handbuch Corporate Compliance, Basel 2022, 1991 ff.

Diebstahl: eine nicht strafrechtliche Verletzung der sexuellen Integrität, geschützt durch Artikel 28 des Zivilgesetzbuchs, in: Eitel Paul/Graham-Siegenthaler Barbara (Hrsg.), Legal Aspects of Intimacy, Liber amicorum pro Regina E. Aebi-Müller, Zürich/ Basel/Genf 2021, S. 177 ff.

Laura Felicia Hoffmann

2, 24, 66 und 99-102 VStrR, in: Frank Friedrich/Eicker Andreas/Markwalder Nora/Achermann Jonas (Hrsg.), Basler Kommentar zum Verwaltungsstrafrecht, Basel 2020

Prozess nach VStrR als Verfahrensrecht, in: Eicker Andreas (Hrsg.), Verwaltungsstrafrecht in der Übergangszeit – Herausforderungen für Strafverfolgung und Verteidigung in Strafsachen, Bern 2017, S. 123 ff.

Wahrscheinlicher Vorsatz und Lebensgefahr, Zur Entstehung des § 129 StGB und seiner Anwendbarkeit auf Gewaltverbrechen im Straßenverkehr, in: Donatsch Andreas/Gossner Pascal/Maurer Hans/Wiederkehr Claudia (Hrsg.), Liber amicorum pro Ulrich Weder, Zürich/Basel/Genf 2016, S. 189 ff.

Kapitel Familienrecht, in: Mathis Klaus/Meyer Conrad (Hrsg.), Rechtsgrundwissen, Ein praxisorientierter Ratgeber, Kleiner Merkur, 9. Auflage, Zürich 2013.

Friedrich Giesler, Rechtsanwalt Der Koenen BauanwÄlte

Kunst. 429–436 StPO, in: Niggli Marcel Alexander/Heer Marianne/Wiprüchter Hans (Hrsg.), Kommentar zum Basler Strafgesetzbuch, 2. Auflage, Basel, 2014

Zur Verteidigung im Verwaltungsstrafverfahren – Wissenswertes und Unklares, in: Eicker Andreas (Hrsg.), Aktuelle Herausforderungen für die Praxis im Verwaltungsstrafverfahren, Bern 2013, S. 141 ff.

Rechtlicher Missbrauch von Veränderungstechniken in der Schweizer Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid – zur rechtlichen Lösung der organisierten Sterbehilfe in Deutschland und der Schweiz, New Criminal Policy, 2008, S. 140ff.

Wir befassen uns ausschließlich mit Strafrecht. Zu unseren Kernkompetenzen zählen neben dem allgemeinen Strafrecht auch das Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrecht sowie die internationale Amts- und Rechtshilfe.

Alte Männer, Technikfixiert: Die 14 Größten Vorurteile über Cios

In anderen Rechtsgebieten und internationalen Angelegenheiten verfügen wir über ein breites Netzwerk an Fachanwälten, mit denen wir bei Bedarf vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Wir verfügen über umfangreiche praktische Erfahrung in der Verteidigung beschuldigter Personen in Strafverfahren. Als eingespieltes Team sind wir in der Lage, auch komplexe Fälle mit großen Akten effizient zu bearbeiten.

Laura Jetzer ist Rechtsanwältin mit promoviertem Strafrecht und Fachanwältin für Strafrecht bei SAS. Vor ihrer Zulassung als Zürcher Rechtsanwältin studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Luzern und der Northwestern University School of Law in Chicago. Vor der Gründung von Jetzer Frank war Laura Jetzer bei der Gewaltverbrechensanwaltschaft des Kantons Zürich IV, dem Bezirksgericht Meilen, einer renommierten Zürcher Wirtschaftskanzlei und einer auf Strafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei tätig. Er ist vorwiegend in den Bereichen allgemeines Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht tätig. Er verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung in der Verteidigung von Angeklagten im Verfahren der Freiheitsberaubung. Neben ihrer juristischen Tätigkeit lehrt Laura Jetzer Strafverteidigung an der Universität Luzern und publiziert seit Jahren regelmässig zu strafrechtlichen Themen.

Friedrich Frank ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei SAS. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Nach mehreren Jahren als Assistent an der Universität Bern, als Dozent für Beamtenstrafrecht an der Universität St. Petersburg. Berner Anwalt. Friedrich Frank, ebenfalls Rechtsanwalt in Deutschland, arbeitete anschließend viele Jahre in einer renommierten Wirtschaftskanzlei in Zürich und einer auf Strafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei, hauptsächlich in den Bereichen Wirtschaftsrecht und Verwaltungsstrafrecht. Er ist Mitherausgeber des Blogs verwaltungstrafrecht.ch und des Basler Kommentars zum Verwaltungsstrafrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit hält Friedrich Frank seit Jahren regelmäßig Vorträge und Publikationen zu strafrechtlichen Themen.

Die Anwältin Für Die Schwierigen Fälle

Kristine Ebner ist Rechtsanwältin. Ihr Jurastudium absolvierte sie an der Universität Zürich (MLaw) und an der Dixon Poon School of Law am King’s College London (LL.M.). Während ihres Studiums arbeitete sie bei der Zürcher Wirtschaftskanzlei und der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat. Nach ihrem Studium arbeitete Kristine Ebner bei einer anerkannten Wirtschaftskanzlei in Zürich und mehrere Jahre als Gerichtsschreiberin am Bezirksgericht Zürich, unter anderem am Gericht für Zwangsmassnahmen, bevor sie das Zürcher Anwaltspatent erhielt.

Nora Markwalder ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie am St. Petersburger Universität. Gallen HSG. Sie studierte Rechtswissenschaften und Kriminologie an der Universität Lausanne und am College of Criminal Justice der Sam Houston State University in Huntsville, Texas. Nach mehrjähriger Tätigkeit an der Universität Zürich, wo sie auch promovierte, und am Bezirksgericht Dielsdorf erlangte sie das Zürcher Anwaltspatent. Danach arbeitete Nora Markwalder mehrere Jahre als Rechtsanwältin in einer auf Strafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei, bis sie an die Universität Sankt Petersburg berufen wurde. Gallen HSG. Neben ihrer Tätigkeit als Professorin leitet sie das dortige Kompetenzzentrum für Strafrecht und Kriminologie (SK-HSG).

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